Staff Mobility
Neben Auslandspraktika für Studierende fördert die Agentur für internationale Hochschul-Mobilität Rheinland-Pfalz auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitern an europäischen Hochschulen und Unternehmen (STT) und zur Hochschullehre eingeladenes Personal von Unternehmen aus dem Ausland (STA2).
Eine Auflistung vieler Angebote ist unter www.staffmobility.eu zu finden.
Bewerbung
Um weitere Informationen und alle Bewerbungsunterlagen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an johann@hochschule-trier.de.
Finanzielle Förderung
Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:
- Gruppe 1: 180 € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
sowie Vereinigtes Königreich, Färöer, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan - Gruppe 2: 160 € am Tag für Estland, Griechenland, Malta, Lettland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Gruppe 3: 140 € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn
- weitere Partnerländer: 190 € am Tag für 5 Tage
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Distanz | Standardreise | Green Travel |
10 – 99 km | 28 € | 56 € |
100 – 499 km | 211 € | 285 € |
500 – 1999 km | 309 € | 417 € |
2000 – 2999 km | 395 € | 535 € |
3000 – 3999 km | 580 € | 785 € |
4000 – 7999 km | 1.188 € | 1.188 € |
> 8000 km | 1.735 € | 1.735 € |
Danach wird die maximale Fördersumme berechnet. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Landesreisekostengesetz über die Reisekostenstelle der jeweiligen Partnerhochschule.
Lehrendenmobilität (STA)
Förderfähige Personen
Folgende Personen einer der Partnerhochschulen können gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
Förderfähige Mobilitäten
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in einem Programmland oder Partnerland.
Dauer der Förderung
Ein förderfähiger Aufenthalt dauert in Progammländern mindestens 2 Tage und in Partnerländern mindestens 5 Tage (jeweils ohne Reisetage). ST-Mobiltäten in Partnerländer werden aktuell für 5 Tage finanziell gefördert (plus Reisekostenpauschale).
Die Mobilität zu Lehrzwecken (STA) erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden je volle Woche (bei 4 Wochen = 4 x 8 Stunden). Bei Mobilitäten, die über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinaus gehen, wird das notwendige Deputat anteilig berechnet (8h für eine volle Woche + Resttage nach der Formel: 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage).
Hinweis: Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche (in diesem Fall wird die Mobilität als STA-Mobilität organisiert).
Personalmobilität (STT)
Förderfähige Personen
Gefördert werden Beschäftigte einer der Partnerhochschulen.
Förderfähige Mobilitäten
Gefördert werden folgende Aktivitätsformate in einem Programmland oder Partnerland:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Dauer der Förderung
Ein förderfähiger Aufenthalt dauert in Progammländern mindestens 2 Tage und in Partnerländern mindestens 5 Tage (jeweils ohne Reisetage). ST-Mobiltäten in Partnerländer werden aktuell für 5 Tage finanziell gefördert (plus Reisekostenpauschale).
Eine Erasmus+-Förderung ist im Umfang von 2 – 60 (5 – 60 Tage in Partnerländern) aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement zwischen der entsendenden Hochschule und den Teilnehmenden geregelt.
Eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)
Förderfähige Personen
Eingeladenes Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehrzwecken.
Förderfähige Mobilitäten
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen.
Dauer der Förderung
Für eingeladenes Personal (STA2) von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat und keine
Mindestaufenthaltsdauer. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement zwischen der entsendenden Hochschule und den Teilnehmenden geregelt.