Staff Mobility

Neben Auslandspraktika für Studierende fördert die Agentur für internationale Hochschul-Mobilität Rheinland-Pfalz auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitern an europäischen Hochschulen und Unternehmen (STT) und zur Hochschullehre eingeladenes Personal von Unternehmen aus dem Ausland (STA2).

Eine Auflistung vieler Angebote ist unter www.staffmobility.eu zu finden.

Bewerbung

Um weitere Informationen und alle Bewerbungsunterlagen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an johann@hochschule-trier.de.

Finanzielle Förderung

Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

  • Gruppe 1: 180 € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
    sowie Vereinigtes Königreich, Färöer, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan
  • Gruppe 2: 160 € am Tag für Estland, Griechenland, Malta, Lettland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn
  • weitere Partnerländer: 190 € am Tag für 5 Tage

Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

DistanzStandardreiseGreen Travel
10 – 99 km28 €56 €
100 – 499 km211 €285 €
500 – 1999 km309 €417 €
2000 – 2999 km395 €535 €
3000 – 3999 km580 €785 €
4000 – 7999 km1.188 €1.188 €
> 8000 km 1.735 €1.735 €

Danach wird die maximale Fördersumme berechnet. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Landesreisekostengesetz über die Reisekostenstelle der jeweiligen Partnerhochschule.

Lehrendenmobilität (STA)

Förderfähige Personen

Folgende Personen einer der Partnerhochschulen können gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

Förderfähige Mobilitäten

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in einem Programmland oder Partnerland.

Dauer der Förderung

Ein förderfähiger Aufenthalt dauert in Progammländern mindestens 2 Tage und in Partnerländern mindestens 5 Tage (jeweils ohne Reisetage). ST-Mobiltäten in Partnerländer werden aktuell für 5 Tage finanziell gefördert (plus Reisekostenpauschale).

Die Mobilität zu Lehrzwecken (STA) erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden je volle Woche (bei 4 Wochen = 4 x 8 Stunden). Bei Mobilitäten, die über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinaus gehen, wird das notwendige Deputat anteilig berechnet (8h für eine volle Woche + Resttage nach der Formel: 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage).

Hinweis: Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche (in diesem Fall wird die Mobilität als STA-Mobilität organisiert).

Personalmobilität (STT)

Förderfähige Personen

Gefördert werden Beschäftigte einer der Partnerhochschulen.

Förderfähige Mobilitäten

Gefördert werden folgende Aktivitätsformate in einem Programmland oder Partnerland:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Dauer der Förderung

Ein förderfähiger Aufenthalt dauert in Progammländern mindestens 2 Tage und in Partnerländern mindestens 5 Tage (jeweils ohne Reisetage). ST-Mobiltäten in Partnerländer werden aktuell für 5 Tage finanziell gefördert (plus Reisekostenpauschale).

Eine Erasmus+-Förderung ist im Umfang von 2 – 60 (5 – 60 Tage in Partnerländern) aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement zwischen der entsendenden Hochschule und den Teilnehmenden geregelt.

Eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)

Förderfähige Personen

Eingeladenes Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehrzwecken.

Förderfähige Mobilitäten

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen.

Dauer der Förderung

Für eingeladenes Personal (STA2) von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat und keine
Mindestaufenthaltsdauer. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement zwischen der entsendenden Hochschule und den Teilnehmenden geregelt.