Förderfähige Personen

Bewerber(innen) dürfen für Auslandsaufenthalte in einem Programmland oder Partnerland gefördert werden, soweit es nicht das Land der entsendenden Hochschule und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreement nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.


Studierende

Voraussetzung für ein Stipendium ist die Immatrikulation an einer Hochschule des Konsortiums. Die Studierenden müssen ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren, das zu einem anerkannten Abschluss führt. Studierendenmobilität ist in allen Studienfächern und -zyklen möglich.
Gast- und Austauschstudierende können jedoch keinen ERASMUS-Zuschuss erhalten!

Folgende Studienleistungen müssen bei Antritt des Praktikums bereits erbracht sein:

Bachelorstudiengänge:

Es müssen mindestens die ersten beiden Semester der Regelstudienzeit erfolgreich absolviert worden sein.

Masterstudiengänge:

Können ab dem ersten Semester gefördert werden.

Promotion:

Es muss eine Bestätigung der Hochschule eingereicht werden.


Graduierte

Graduierte können innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Exmatrikulation über ERASMUS+ gefördert werden (aufgrund der aktuellen Situation der Pandemie wird dieser Zeitraum auf 18 Monate verlängert). Voraussetzung für ein Stipendium ist ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule des Konsortiums. Die Teilnehmenden müssen ein vollständiges Studium in Deutschland absolviert haben und einen anerkannten Abschluss vorweisen.

Die Bewerbung (online) muss vor der Exmatrikulation eingehen.

Förderfähige Praktika

Folgende Praktika können gefördert werden:

  • Pflichtpraktika (z.B. Praxissemester)
  • Freiwillige Praktika
  • Praktischer Teil einer Abschlussarbeit

Praktikumszeitraum:

  • Minimum 60 Tage bis Maximum 360 Tage
Ausnahme: Kurzzeitmobilität

Kurzzeitmobilität (blended short term mobility)

Doktoranden sowie Studierende, die – beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder aufgrund geringerer Chancen – nicht an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine kurze physische Mobilitätsaktivität durchzuführen, indem sie diese mit einer obligatorischen virtuellen Komponente (äquivalent zu 3 ECTS, d.h. mindestens 75 Arbeitsstunden) kombinieren. Für Doktoranden ist die virtuelle Komponente nicht verpflichtend.

Die folgenden Hindernisse können – einzeln oder in Kombination – einer Teilnahme im Wege stehen:

  • Behinderung (körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen)
  • Erkrankung (Probleme der körperlichen oder psychischen Gesundheit sowie schwere oder chronische Erkrankungen)
  • Hindernisse im Zusammenhang mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung (auch Wahl des Studienfachs)
  • Kulturelle Unterschiede
  • Soziale Hindernisse
  • Wirtschaftliche Hindernisse
  • Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung
  • Geografische Hindernisse

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie – im Hinblick auf die oben genannten Punkte – Probleme für Ihren Praktikumszeitraum sehen.

Weitere Informationen unter https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/programme-guide/part-a/priorities-of-the-erasmus-programme

Mehrfachförderung:

  • Bachelor: Erasmus Praktikum und/oder Erasmus Studium = 360 Tage
  • Master: Erasmus Praktikum und/oder Erasmus Studium = 360 Tage
  • Promotion: Erasmus Praktikum und/oder Erasmus Studium = 360 Tage

Es handelt sich um Kalendertage, d.h. inklusive Sonn- und Feiertage. Jeder Kalendermonat wird mit 30 Tagen gerechnet.

Eine Förderung im Programm ERASMUS+ Praktikum ist während des Bachelor- und des Masterstudiengangs sowie der Promotion möglich. Insgesamt stehen jeweils 360 Tage Förderzeitraum (inkl. Zero Grant) zur Verfügung, die man in Studien- und/oder Praktikaaufenthalte aufteilen kann, d.h. es können auch mehrere kürzere Praktika (Minimum 60 Tage vom ersten bis zum letzten Arbeitstag) in unterschiedlichen Unternehmen während der einzelnen Studienzyklen absolviert werden.

Bei einer Förderung nach Beendigung des Studiums (Graduierte) wird der eventuell stattgefundene Förderzeitraum des vorangegangenen Studienzyklus bei der Berechnung des Förderzeitraumes mitberücksichtigt. D.h. es stehen inklusive Förderung während des Studiums und nach dem Studium (bis 360 Tage nach Hochschulaustritt) insgesamt 360 Tage für die ERASMUS-Förderung zur Verfügung.

Beispiel:
180 Tage ERASMUS Studium + 90 Tage ERASMUS Praktikum = 270 Tage Förderung während des Studiums, folglich bleiben 90 Tage für die ERASMUS-Förderung als Graduierte/r.

Einrichtungen für Praktika

Beispiele für aufnehmende Einrichtungen für Praktika:

  • Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbäde und Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen/Hochschulen
  • Stiftungen
  • Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
  • Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Folgende Organisationen kommen nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika in Betracht:


Eine Praktikumsstelle finden

Um Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz zu unterstützen, haben wir eine Sammlung von Praktikumsbörsen zusammengestellt. Dort finden sich z.B. auch hilfreiche Tipps zur Wohnungssuche.

Auf Wunsch senden wir Ihnen auch Listen mit Kontaktadressen zu, bei denen in den letzten Jahren bereits Praktika absolviert wurden. Geben Sie dazu in der Online-Bewerbung an, dass Sie bei der Praktikumssuche Unterstützung wünschen und wir senden Ihnen die entsprechenden Unternehmenslisten zeitnah zu.

Partnerhochschulen

  • Hochschule für Gesellschaftsgestaltung
  • Hochschule Kaiserslautern
  • Hochschule Koblenz
  • Hochschule für öffentliche Verwaltung
  • Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
  • Hochschule Trier
  • Hochschule Worms
  • Technische Hochschule Bingen
  • Theologische Fakultät Trier
  • Universität Trier
  • WHU – Otto Beisheim School of Management
  • Hochschule der Bildenden Künste Saar
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Auswahlkriterien

Die Vergabe des Stipendiums wird nach folgenden Kriterien entschieden:

  • Erfüllt die/der Bewerber/in die Voraussetzungen?
  • Wurde die Online-Bewerbung rechtzeitig vor Beginn des Praktikums durchgeführt?
  • Liegen die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn des Praktikums vor? (siehe Bewerbung)
  • Ist die Mindestdauer von 60 Tagen erfüllt?
  • Ist das angestrebte Praktikum studienbezogen und studienfördernd?
  • Wird das Praktikum von der Hochschule empfohlen und fachlich unterstützt? Dies wird durch die Unterschrift der Hochschule (sending institution) auf dem Learning Agreement (Downloads) bestätigt. Auch Graduierte, die nach Ende des Studiums gefördert werden möchten, benötigen die Unterschrift der ehemaligen Hochschule auf dem Dokument!
  • Handelt es sich um ein Vollzeitpraktikum?
  • Wird das Praktikum in einem Unternehmen absolviert, wo gefördert werden kann?
  • Sind im Unternehmen mehr Festangestellte als Praktikanten beschäftigt?
  • Liegt die monatliche Netto-Vergütung unter dem Grenzwert?
  • Besteht zum geplanten Praktikumsbeginn ein ausreichender Versicherungsschutz? (siehe Versicherungen)

Teilzeitpraktika, z.B. in Kombination mit einem Studium an einer europäischen Hochschule, können nicht über das Programm ERASMUS+ (Auslandspraktikum) gefördert werden, sondern müssen im Akademischen Auslandsamt der Heimathochschule eventuell über das Programm ERASMUS+ (Auslandsstudium) beantragt werden.

Verpflichtende Versicherungen

Mit einem Erasmus+ Stipendium ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, die Nationale Agentur DAAD noch die Agentur für internationale Hochschul-Mobilität Rheinland-Pfalz haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit einem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen.

Die Agentur für internationale Hochschul-Mobilität Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, den ausreichenden Versicherungsschutz der Geförderten sicherzustellen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie im Bewerbungsformular die Angaben zur Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung machen.

Teilnehmende sollten im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen sind zu finden unter ec.europa.eu/social/main.jsp.

Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für die Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.

Für alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm (auch Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.

Sonderförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit Kind(ern), mit Behinderung (GdB von mind. 20) oder chronischer Erkrankung, durch die Mehrkosten im Ausland entstehen, sowie erwerbstätige Teilnehmende und teilnehmende Erstakademiker*innen können einen monatlichen Zuschuss von 250€ erhalten.

https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/

Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation.

Eine mehrfache Auszahlung des pauschalen Zuschusses ist auch bei der Erfüllung mehrere Kriterien nicht möglich. Eine Kombination aus Realkostenantrag und pauschalem Zuschuss ist nur möglich, wenn mehrere passende Kriterien zutreffen (z.B. pauschaler Zuschuss für Erstakademiker*in und Realkostenantrag als Teilnehmende*r mit Kind).

Teilnehmende mit Kind

Abhängig von dem finanziellen Bedarf kann entweder der pauschale Zuschuss oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten gewährt werden.

Wenn Sie mit Kind ins Ausland gehen, reichen Sie bitte die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung ein und bewahren die Reiseunterlagen des Kindes auf.

Je nach finanziellem Mehrbedarf erhalten Sie entweder den pauschalen monatlichen Zuschuss oder können spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn einen personenbezogenen Realkostenantrag („Langantrag“) über zusätzliche Mittel von bis zu 15.000 € pro Halbjahr stellen. Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an die a.i.m. rlp, welche den Antrag mit Ihnen erarbeitet und anschließend bei der NA DAAD einreicht.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und anzutreten.

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB >20) oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können die zusätzliche Erasmus-Fördermittel erhalten.

Bitte reichen Sie die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein und halten aussagekräftige Nachweise bereit. Als Nachweis dient Ihr Behindertenausweis bzw. ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

Je nach finanziellem Mehrbedarf erhalten Sie entweder den pauschalen monatlichen Zuschuss oder können spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn einen personenbezogenen Realkostenantrag („Langantrag“) über zusätzliche Mittel von bis zu 15.000 € pro Halbjahr stellen. Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an die a.i.m. rlp, welche den Antrag mit Ihnen erarbeitet und anschließend bei der NA DAAD einreicht.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und anzutreten.

Weitere Informationen:

Erstakademiker*innen

Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, können die zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Bitte reichen Sie die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein und halten aussagekräftige Nachweise bereit.

Erwerbstätige Teilnehmende

Erwerbstätige Studierende und Graduierte, die ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, erhalten die zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Die Erwerbstätigkeit muss in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis ausgeübt worden sein, ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Bitte reichen Sie die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein und halten aussagekräftige Nachweise bereit.

Nachhaltiges Reisen / Green Travel

Wenn Sie planen, nachhaltig zu reisen z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn/Bus/Schiff), Fahrgemeinschaften oder Fahrrad, erhalten Sie einen einmaligen Zuschlag von 50 € und bis zu vier zusätzliche Reisetage.

Bitte reichen Sie die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein und bewahren aussagekräftige Nachweise (Reiseunterlagen) auf.

Teilnehmende, die während des Praktikums von Deutschland aus zum Praktikumsplatz pendeln, können den Zuschuss nicht bewilligt bekommen.

Weitere Informationen:

Sprachförderung

Zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz von Studierenden ist ein Onlinesprachtest in der Arbeitssprache (Angabe im Learning Agreement for traineeships) vor der Mobilität vorgesehen (Ausnahme: Muttersprachler*innen). Die vertragliche Verpflichtung, einen Sprachtest vor Ausreise abzulegen, ist bis auf Weiteres ausgesetzt.

Teilnehmende erhalten jedoch weiterhin Zugang zur Plattform EU Academy nach Vergabe des ERASMUS-Stipendiums, über die die Möglichkeit besteht, an einem oder sogar mehreren Online-Sprachkursen teilzunehmen und die Angebote frei zu nutzen.

Erfahrungsberichte

Auf der folgenden Seite haben wir interessante Erfahrungsberichte von Studierenden zusammengestellt.