Finanzielle Förderung
Die Förderung im Programm ERASMUS+ erfolgt nach folgenden Ländergruppen.
Kofinanzierung:
Bei einer monatliche Kofinanzierung des Unternehmens (Gehalt und sonstige Zuwendungen) zwischen 1.300 € und 1.500 € netto liegen, wird das Praktikum für eine Dauer von 60 Tagen finanziell gefördert. Der restliche Zeitraum wird als sogenannter „Zero-Grant“ (ohne finanzielle Förderung) bezeichnet.
Sollte die Kofinanzierung bei über 1.500 € netto liegen, wird das Praktikum im aktuellen Projekt STREAM 2024 nicht gefördert.
Pendelnde:
Teilnehmende, die während ihres Praktikums in Deutschland wohnen und pendeln, erhalten eine finanzielle Förderung von bis zu 90 Tagen. Der restliche Zeitraum wird als sogenannter „Zero-Grant“ (ohne finanzielle Förderung) bezeichnet.
Für das Projekt STREAM 2024 wurden folgende Fördersätze festgelegt:
Ländergruppe 1
Programmländer:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete
Partnerländer:
(Region 13) Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan
(Region 14) Vereinigtes Königreich, Schweiz, Färöer und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete
Höhe des Stipendiums (monatlich): 750 €
Ländergruppe 2
Programmländer:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete
Höhe des Stipendiums (monatlich): 690 €
Ländergruppe 3
Programmländer:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei und Ungarn
Höhe des Stipendiums (monatlich): 690 €
Weitere Partnerländer:
weltweit (begrenzte Mittel)
Höhe des Stipendiums (monatlich): 700 €
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel können Mobilitäten in Partnerländer zunächst für bis zu 120 Tage finanziell gefördert werden. Der restliche Zeitraum wird als Zero Grant (ohne Zuschuss) gefördert.
Zusätzlich werden bei Mobilitäten in Partnerländer folgende Reisekostenpauschalen in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Standort der Hochschule und Zielort der Mobilität bewilligt, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden:
Distanz | Standardreise | Green Travel |
10 – 99 km | 28 € | 56 € |
100 – 499 km | 211 € | 285 € |
500 – 1999 km | 309 € | 417 € |
2000 – 2999 km | 395 € | 535 € |
3000 – 3999 km | 580 € | 785 € |
4000 – 7999 km | 1.188 € | 1.188 € |
> 8000 km | 1.735 € | 1.735 € |
Weitere Informationen zu zusätzlichen Sonderförderungen und nachhaltigem Reisen