Finanzielle Förderung

Die Förderung im Programm ERASMUS+ erfolgt nach folgenden Ländergruppen.

Kofinanzierung:
Bei einer monatliche Kofinanzierung des Unternehmens (Gehalt und sonstige Zuwendungen) zwischen 1.300 € und 1.500 € netto liegen, wird das Praktikum für eine Dauer von 60 Tagen finanziell gefördert. Der restliche Zeitraum wird als sogenannter „Zero-Grant“ (ohne finanzielle Förderung) bezeichnet.
Sollte die Kofinanzierung bei über 1.500 € netto liegen, wird das Praktikum im aktuellen Projekt STREAM 2024 nicht gefördert.

Pendelnde:
Teilnehmende, die während ihres Praktikums in Deutschland wohnen und pendeln, erhalten eine finanzielle Förderung von bis zu 90 Tagen. Der restliche Zeitraum wird als sogenannter „Zero-Grant“ (ohne finanzielle Förderung) bezeichnet.

Für das Projekt STREAM 2024 wurden folgende Fördersätze festgelegt:

Ländergruppe 1

Programmländer:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete

Partnerländer:
(Region 13) Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan
(Region 14) Vereinigtes Königreich, Schweiz, Färöer und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete

Höhe des Stipendiums (monatlich): 750 €

Ländergruppe 2

Programmländer:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete

Höhe des Stipendiums (monatlich): 690 €

Ländergruppe 3

Programmländer:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei und Ungarn

Höhe des Stipendiums (monatlich): 690 €

Weitere Partnerländer:

weltweit (begrenzte Mittel)

Höhe des Stipendiums (monatlich): 700 €

Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel können Mobilitäten in Partnerländer zunächst für bis zu 120 Tage finanziell gefördert werden. Der restliche Zeitraum wird als Zero Grant (ohne Zuschuss) gefördert.

Zusätzlich werden bei Mobilitäten in Partnerländer folgende Reisekostenpauschalen in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Standort der Hochschule und Zielort der Mobilität bewilligt, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden:

DistanzStandardreiseGreen Travel
10 – 99 km28 €56 €
100 – 499 km211 €285 €
500 – 1999 km309 €417 €
2000 – 2999 km395 €535 €
3000 – 3999 km580 €785 €
4000 – 7999 km1.188 €1.188 €
> 8000 km 1.735 €1.735 €

Weitere Informationen zu zusätzlichen Sonderförderungen und nachhaltigem Reisen