Finanzielle Förderung

Die Förderung im Programm ERASMUS+ erfolgt nach vier Ländergruppen.

Die Kofinanzierung des Unternehmens wird bei der Berechnung des Stipendiums nicht berücksichtigt. Sollte die monatliche Kofinanzierung des Unternehmens (Gehalt und sonstige Zuwendungen) jedoch bei über 1.400 € netto liegen, wird das Praktikum in den aktuellen Projekten SUPER+ 2020 und STREAM 2021 nicht gefördert.

Teilnehmende, die während ihres Praktikums in Deutschland wohnen und pendeln, erhalten eine finanzielle Förderung von bis zu 90 Tagen. Der restliche Zeitraum wird als sogenannter „Zero-Grant“ (ohne finanzielle Förderung) bezeichnet.

Für das Projekt SUPER+ 2020 und STREAM 2021 wurden folgende Fördersätze festgelegt:

Ländergruppe 1

Programmländer: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete

Partnerländer: Vereinigtes Königreich, Schweiz, Färöer und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete

Höhe des Stipendiums (monatlich): ab 555 €

Ländergruppe 2

Programmländer: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern und die dazugehörigen überseeische Länder und Gebiete

Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan

Höhe des Stipendiums (monatlich): ab 495 €

Ländergruppe 3

Programmländer: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn

Höhe des Stipendiums (monatlich): ab 435 €

Weitere Partnerländer:

weltweit (begrenzte Anzahl an Teilnehmenden)

Höhe des Stipendiums (monatlich): 700 €

Weitere Informationen zu zusätzlichen Sonderförderungen